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Art. 11 · Geschossflächenziffer

BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 5 · Original-PDF

1Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist die Verhältniszahl der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche: Geschossflächenziffer

a)Begriff IGF GFZ = --------- Summe aller Geschossflächen Geschossflächenziffer = ---------------------------------------------- aGSF anreche n bare Grundstücksfläche

2Als Geschossfläche (GF) gilt die Summe aller Geschossflächen gemäss SIA SN ~l!:schoss- 504 416. Nicht angerechnet werden Flächen, deren lichte Höhe unter 1.80 m liegt, sowie Nebenbauten und unterirdische Bauten im Sinne von § 61 PBG.

3Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. Die Fläche der Hauszufahrt wird angerechnet. Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis-, Grob- und Feinerschliessung.

c)anrechenbare Grundstücksfläche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.