Art. 47a · 13.lntensiverhol-
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 17 · Original-PDF
11n der Intensiverholungszone Park am See sind zulassig: a) im Bereich 1: die Umgestaltung des Seeuferbereiches zugunsten See einer vergrosserten Flachwasserzone (Seeeinlass) und einer ips Steganlage;
b)im Bereich 2: die Realisierung von Anlagen fur Spiel und Freizeit; c) im Bereich 3: die Ausgestaltung und Ausstattung von Bereichen fur Familien, Kinder und Senioren;
d)im Bereich 4: die Realisierung von Ruhebereichen.
2Hochbauten sind grundsatzlich nicht zugelassen. Vorbehalten bleibt die Errichtung einer offentlichen Toilettenanlage als Nebenbaute gemass § 61 Abs. 1 PBG. ungszone Park am
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