Art. 40
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 15 · Original-PDF
1In der Seestattzone sind Wohnhauser und den ortlichen Verhalt- 5. Seestattzone nissen entsprechende, nicht storende Gewerbebetriebe gestattet.
2In dieser Zone sind die bauliche Einheit und die Eigenart zu erhalten. Neu- und Umbauten haben sich dem Landschafts- und Ortsbild einzufugen; insbesondere sind die Giebeldacher zu erhalten und bei Neubauten wieder zu erstellen. Vorbehalten bleibt fur bauliche Anderungen innerhalb des Seeabstandes von 20 m die Genehmigung des zustandigen kantonalen Departementes.
3Der historische Kern ist als besonders wertvolles Ortsbild von nationaler Bedeutung ausgeschieden (ISOS). Innerhalb dieses Kerns gilt 15 die Schutzverordnung zur Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes der Gemeinde Altendorf.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.