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Art. 38

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 15 · Original-PDF

1In den Wohn- und Gewerbezonen sind neben massig storenden Gewerbebetrieben auch Wohnbauten gestattet.

2Der anrechenbare Wohnanteil darf bis zu 70% der jeweiligen Ausnutzungsziffer betragen. 3. Wohn- und Gewerbezone WG3, WG4

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.