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Art. 3 · 1-Nutzungspiane

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 2 · Original-PDF

1Der gultige Zonenplan im Massstab von 1:2000 ist Bestandteil die- 1-Nutzungspiane ses Baureglements. ?> rSXT

2Der Gemeinderat kann nach § 13 PBG Richtplane erlassen. Die Richtplanentwurfe sind wahrend 30 Tagen offentlich aufzulegen, bevor der Gemeinderat daruber beschliesst. Wahrend der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich beim Gemeinderat aussern. Der Ge­ meinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. Nach der Festsetzung durch den Gemeinderat sind die Richtplane durch den Regierungsrat zu genehmigen. 2

3Der Erschliessungsplan gemass § 22 PBG wird von der Gemein- c) Erschiiessungsdeversammlung erlassen. plan

4Der Gemeinderat kann auf Antrag samtlicher Grundeigentumer fur d) Gestaitungspian eine zusammenhangende Baulandflache von mindestens 3000 m2, in der Dorfkernzone von mindestens 1500 m2, Gestaltungsplane nach Art. 54 ff. BR und § 24 PBG erlassen.

5Fur die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete, Bauten und e) GestaitungspianAnlagen, die eine Baulandflache von mehr als 10 000 m2 beanspru- pfllcht chen, oder die eine zusatzliche, erhebliche Verkehrsbelastung erwarten lassen, Oder wo andere, uberwiegende offentliche Interessen dies verlangen, muss ein Gestaitungspian vorgelegt werden.

6Fur die Industriezone besteht keine Gestaltungsplanpflicht. III. Allgemeine Bauvorschriften A. Erschliessung Art. 3 1. Nutzungsplane, Zonenplan

a)Zonenplan, c) Erschliessungsplan, e) Gestaltungsplanpflicht

b)Richtplan, d) Gestaltungsplan III. Allgemeine Bauvorschriften A. Erschliessung 1. Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.