Art. 22
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 9 · Original-PDF
1Bei nachtraglicher Unterteilung eines Grundstuckes Oder bei Ver- 5. unterteiiung und einigung mehrerer Grundstucke darf die hochstzulassige Ausnutzung Grundswcken°n der ursprunglichen beziehungsweise neuen Parzellen nicht uberschritten werden. 9 2 Bei Reihenhausuberbauungen, Terrassensiedlungen, Gesamtuberbauungen aufgrund eines Gestaltungsplanes ist die Ausnutzungsziffer gesamthaft einzuhalten, ohne Aufteilung der Parzelle in Einzelgrundstucke.
3Diese Beschrankungen sind bei Bedarf im Grundbuch anzumerken.
4Abparzellierungen sind meldepflichtig. 1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.