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Art. 22

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 9 · Original-PDF

1Bei nachtraglicher Unterteilung eines Grundstuckes Oder bei Ver- 5. unterteiiung und einigung mehrerer Grundstucke darf die hochstzulassige Ausnutzung Grundswcken°n der ursprunglichen beziehungsweise neuen Parzellen nicht uberschritten werden. 9 2 Bei Reihenhausuberbauungen, Terrassensiedlungen, Gesamtuberbauungen aufgrund eines Gestaltungsplanes ist die Ausnutzungsziffer gesamthaft einzuhalten, ohne Aufteilung der Parzelle in Einzelgrundstucke.

3Diese Beschrankungen sind bei Bedarf im Grundbuch anzumerken.

4Abparzellierungen sind meldepflichtig. 1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.