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Art. 17 · 6. Offentliche Einrichtungen auf Privatboden

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 7 · Original-PDF

6. Offentliche Einrichtungen auf Privatboden Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen fur die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wunsche der Grundeigentumer sind nach Moglichkeit zu berucksichtigen. F. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten Art. 17 F. Bauweise, Stellung und Dimension der Bauten 1. Offene und geschlossene Bauweise 2. Verdichtete Bauweise 3. Ausnutzungsziffer

a)Begriff, b) Anrechenbare Bruttogeschossflache, c) Anrechenbare Landflache 4. Ausnutzungsubertragung 5. Unterteilung und Vereinigung von Grundstucken

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.