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Art. 1 · Das Baureglement und die ubrigen Planungsmittel bezwecken
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 2 · Original-PDF
: 1. Zweck
a)eine haushalterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schutzenswerter Gebiete,
b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,
c)die Wahrung und Forderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.