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Art. 1 · Das Baureglement und die ubrigen Planungsmittel bezwecken

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 2 · Original-PDF

: 1. Zweck

a)eine haushalterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schutzenswerter Gebiete,

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,

c)die Wahrung und Forderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.