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Art. 89

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 32 · Original-PDF

1Fur Wohnbauten gelten die Bestimmungen der Landhauszone (Art. 75). 21m Rahmen eines Gestaltungsplanes fi.lr das gesamte Baugebiet Baumgarten werden Bauten mit Schragdachern und folgenden Oberbauungsmassen zugelassen: - Ausni.ltzungsziffer: 0.50 - Gebaudelange: 30 m - Geschosszahl:

2Vollgeschosse 3Die Gewahrung dieser Oberbauungsmasse setzt nebst dem Nachweis von Vorteilen gemass Art. 117 Abs. 2 die Erfi.lllung folgender Bedingungen voraus:

a)mindestens 50 % der gesamten BGF sind fUr eine touristische Nutzung zu reservieren (Gastgewerbe im engeren Sinn, Seminareinrichtungen, Sportanlagen usw.),

b)Schaffung, bzw. Gewahrleistung angemessener iiffentlich begehbarer Gri.inflachen,

c)Gewahrleistung des iiffentlichen Seezuganges mit entsprechenden Anlagen, insbesondere von Landestegen. 4Fi.lr die iiffentlichen Nutzungen gemass Abs. 3 Bst. b und c sind mit dem Erlass des Gestaltungsplanes zu Gunsten des Bezirkes Ki.lssnacht an Rigi Dienstbarkeiten im Sinne von

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.