Art. 60
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23 · Original-PDF
11n Ki.issnacht und Merlischachen sind in der Kernzone I nebst den Bauten A und B weitere Bauten gestattet. In der Kernzone Merlischachen sind aile Gebiiude liings der westlichen Strassenseite in der iiberlieferten Bauweise zu erhalten oder wiederherzustellen. 2Sie miissen sich harmonisch ins Gesamtbild einordnen und diirfen Freifliichen und Pliitze nicht ungebi.ihrend beeintriichtigen. 3Sie konnen mit Bauten der Klassierung A und B verbunden werden, wenn die schi.itzenswerten Objekte in ihrer iiusseren Erscheinung nicht beeintriichtigt werden.
f)Oberbauungsmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.