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Art. 48 · Spezialzone Gschwend

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 14 · Original-PDF

1Die Spezialzone Gschwend bezweckt den Erhalt, die Erneuerung und die massvolle Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsstruktur und Nutzungsdurchmischung. Die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe dürfen durch Wohnbauten nicht behindert werden.

2Neubauten sind zulässig, wenn die Identität des dörflichen Charakters in wesentlichen Zügen erhalten bleibt.

3Die allgemeinen Bestimmungen des Baureglementes gelten, soweit sie sinngemäss anwendbar sind.

4Für die Sicherstellung der Wasserversorgung (Planung und Finanzierung) sind die Grundeigentümer selbst verantwortlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.