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Art. 47 · Hotel- und Touristikzone (Platten)

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 14 · Original-PDF

1Diese Zone mit Gestaltungsplanpflicht ist für die touristische Nutzung mit den dazugehörenden Infrastrukturen vorgesehen, wie Apparthotels, Ausbildungszentren, Ferienheime, Hotels und Restaurants.

2Zu den dazugehörenden Infrastrukturen zählen beispielsweise Parkanlagen, Schwimmbäder, Tennisplätze, Minigolf- und ähnliche Spiel- und Sportanlagen sowie Parkierungsanlagen.

3Die Überbauungsvorschriften und das Nutzungsmass (Nutzfläche und Gebäudevolumen) werden im Rahmen des Gestaltungsplanes (Sonderbauvorschriften) festgesetzt, wobei insbesondere Baubegrenzungslinien und Höhenbegrenzungen festzusetzen sind und der Eingliederung in das bestehende Orts- und Landschaftsbild besondere Beachtung geschenkt werden muss.

4Die Groberschliessung dieser Zone geht zu Lasten der Grundeigentümer bzw. Gesuchsteller.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.