← BZO Adliswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 46 · Inkrafttreten

BZO Adliswil · S. 35 · Original-PDF

Die Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in inkraft. 33 Übersichtsplan 34 Kanton Zürich Stadt Adliswil

Sonderbauvorschriften für verdichtete Siedlungsformen

Vom Gemeinderat festgesetzt am 5. April 1995 Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2932 genehmigt am 4. Oktober 1995

Der Gemeinderat von Adliswil erlässt, gestützt auf §§ 79 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7.9.1975 sowie unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, die nachstehenden Sonderbauvorschriften:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.