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Art. 26 · Gemeinsame

BZO Adliswil · S. 23 · Original-PDF

Bestimmungen 2 Im Erdgeschoss gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften.

1 Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.