Art. 23 · Mehrwertabgabe
BZO Adliswil · S. 21 · Original-PDF
Gestaltung 1 Veränderungen sind so zu gestalten, dass zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht und soweit vorhanden die Einheitlichkeit der Bebauung mit zugehöriger Umgebungsgestaltung gewährleistet bleibt. Zu beachten sind dabei insbesondere die bauliche Struktur und der architektonische Ausdruck (geprägt durch Stellung, Form, Proportionen, Dimensionen, Dachgestaltung und Fassadengliederung) bestehender und neuer Gebäude sowie die Gestaltung der Aussenräume. Bauweise 2 Im Quartier Büni ist die geschlossene Bauweise gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Quartiererhaltungszone QE Büni Grundstrasse
–Vollgeschosse
–Dachgeschosse
–Gebäudehöhe
–Firsthöhe
–Gebäudelänge für Hauptgebäude
–Gebäudebreite für Hauptgebäude
–Kleiner Grundabstand
–Grosser Grundabstand 2 0 6 m 3 m - 8 m 5 m 7 m 3 1 9 m 5 m 12 m 12 m 4 m 7 m 19 Hinweise und Erläuterungen Zentrumszone • Allgemein
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.