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Art. 9 · Kernzone 1 Silenen Dörfli (K1)

BZO Silenen · S. 6

1Die Kernzone 1 Silenen Dörfli (K1) dient dem Zweck, die bauliche Struktur des Dörfli zu wahren und zu ergänzen. Dabei sind die ortstypischen Besonderheiten möglichst zu erhalten.

2Neben Wohnbauten sind öffentliche Bauten und mässig störende Betriebe zulässig.

3Bauten und Anlagen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung und Materialwahl sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Gesamtbild einzufügen. Dabei ist eine passende Verbindung zwischen ortstypischer und zeitgemässer Architektur zu wählen.

4Der Abbruch von Gebäuden ist nur zulässig, wenn die Baubewilligung für eine neue Bebauung vorliegt oder wenn sich zeigt, dass die dauernde Freihaltung der betreffenden Parzelle das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

5Um zu beurteilen, ob ein Bauvorhaben in das Gesamtbild passt, kann die Baubehörde auf Kosten der Bauherrschaft Gutachten einholen. Sie kann ein Modell mit Einbezug der Nachbargebäude verlangen. Die betroffene Bauherrschaft ist vorgängig anzuhören.

6Zusätzlich gelten die Nutzungsvorschriften gemäss Artikel 29a. Art. 9 Art. 6 Bst. h

Min. Grenzabstand (m) 3.50 2.00 3.50 1.00 1.00 1.00
Max. Fassadenhöhe (m) 3.00 3.00 3.00 - - -
Max. Gesamthöhe (m) 5.00 3.50 5.00 - - -
Vorsprünge Gebäudeteile
in den Grenzabstand 0.50 0.30 0.50 - - -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

Für andere Bauten und Anlagen gilt der privatrechtliche Grenzmeter (§95 Abs. 3 PBG)

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ANHANG 3 ZUSAMMENFASSUNG WICHTIGER MASSE RPBG Mass Bemerkungen Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen Art. 92 Abs. 1

PBG 4.00 m
Abstand zu Wald Art. 93 Abs. 1
PBG 20.00 m
Abstand zu Fliessgewässer Art. 91 Abs. 2
PBG 6.00 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

Vorspringende Gebäudeteile in Grenzabstand bei Balkonen, „Erker“, Vordächern und Vortreppen Anhang 3.4 RPBG max. 1.50 m Tiefe max. 40 % der Gebäudelänge, höchstens 5.00 m Breite Dachvorsprünge in Grenzabstand Anhang 3.4 RPBG max. 1.50 m einschliesslich Dachrinne Dachvorsprünge in Grenzabstand bei Klein- und Anbauten Anhang 3.4 RPBG max. 0.50 m einschliesslich Dachrinne Rückspringende Gebäudeteile Anhang 3.5 RPBG max. 2.00 m x 1.00 m Breite x Tiefe Hinausragen Untergeschoss über massgebendes Terrain im Durchschnitt höchstens Anhang 6.2 RPBG 1.00 m Hinausragen Untergeschoss über massgebendes Terrain maximal Anhang 6.2 RPBG 3.00 m Hinausragen Unterniveaubaute über massgebendes respektive über tiefergelegtes Terrain im Durchschnitt höchstens Anhang 2.5 RPBG 1.50 m Hinausragen Unterniveaubaute über massgebendes respektive über tiefergelegtes Terrain absolut höchstens Anhang 2.5 RPBG 3.00 m Kleine Kniestockhöhe bei Dachgeschossen Anhang 6.3 RPBG max. 1.40 m Grosse Kniestockhöhe bei Dachgeschossen Anhang 6.3 RPBG max. 2.30 m Attikageschoss Anhang 6.4 RPBG Muss auf mind. 2 Fassaden und mind. 3 m zurückversetzt werden. Hinweis: Grenzmeter: EG zum ZGB

23 ANHANG 4 RICHTLINIEN ZU BAUGESUCHEN R 1 Geltungsbereich

1Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet, soweit die Gemeindeversammlung nicht für bestimmte Gebiete Spezialbauordnungen erlässt.

2In Ergänzung beziehungsweise Verdeutlichung von Art. 3 PBG sind bewilligungspflichtig:

• Fassadenrenovationen in Kernzonen, Ortsbildschutzzonen und bei Schutzobjekten • Reklamen • Parabolspiegel mit einem Durchmesser von mehr als 60 cm • Aufschüttungen und Abgrabungen im Zusammenhang mit Verkehrsanlagen (Strassen, Parkplätze etc.) • Garten-, Stütz- und Futtermauern längs von Strassen, Fusswegen und öffentlichem Grund • Grenzmauern ab 50 cm Höhe • Abstellplätze für Fahrzeuge • Tankanlagen • Schwimmbäder (Pool) • Einfriedungen

R 2 Geltung für bestehende Bauten

1An bestehenden Gebäuden, die dieser Bauordnung nicht entsprechen, sind Änderungen zulässig, sofern die neuen baulichen Massnahmen der Bauordnung genügen.

2Um-, An- und Aufbauten dürfen keine Mehrausnützung über das zonengemässe Mass hinaus zur Folge haben. R 3 Vorbehaltenes Recht

1Die Vorschriften des Bundes und des Kantons bleiben vorbehalten.

2Vorbehalten bleiben auch Sonderbauvorschriften der Gemeinde (insbesondere Schutzzonenreglemente etc.). R 4 Inhalt

1Für alle Bauvorhaben ist der Baukommission ein schriftliches Baugesuch gemäss der "Kontrollliste Baugesuch" einzureichen.

2Dies hat zu enthalten: a) die genaue Bezeichnung des Baugrundstückes (Orts-, Flur-, Strassenname, grundbuchliche Kennzeichnung) b) kurzer Beschrieb der geplanten baulichen Massnahmen c) genaue Angabe der Benutzungsart der Räume und des Zweckes der Baute d) mutmassliche Baukosten e) Unterschrift des Gesuchstellers (Bauherr bzw. sein Vertreter), des Projektverfassers und des Grundeigentümers

3Die Baukommission erlässt eine Kontrolliste, worin die für ein vollständiges Baugesuch notwendigen Pläne und Unterlagen sowie die erforderliche Anzahl Exemplare aufgeführt sind.

R 5 Beilagen

1Auf das Baugesuch wird nur eingetreten, wenn diesem folgende Beilagen in genügender Form hinzugefügt sind: a) die Vollmacht des Gesuchstellers, wenn er durch einen Vertreter handelt b) die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers, wenn ein anderer als Baugesuchsteller auftritt c) die nach Art des Bauvorhabens erforderlichen Pläne d) Anschlussbewilligung der betreffenden Wasserversorgungsgenossenschaft. e) Baubewilligungsgesuch

2Sofern es zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist, hat die Baubehörde die Behandlung des Gesuches von der Beibringung weiterer Unterlagen abhängig zu machen (Detailpläne, Modelle, Lärmschutznachweise, Energienachweise, Begründung zur Ausnahmebewilligung usw.).

R 6 Pläne a) Hochbauten

1Für Hochbauten sind folgende im Normalformat gefalzte und wie nach Art. 7 Abs. 2 lit. e unterzeichnete Pläne in vierfacher Ausfertigung einzureichen:

2Situationsplan des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Kopie des Katasterplanes mit Eintrag der projektierten Bauten, Anschlüsse für Kanalisation, Wasser und Energieversorgung, Bau- und Niveaulinien, Zufahrten sowie Grenz- und Gebäudeabstandsmasse für alle Gebiete mit Grundbuchvermessung.

3Projektpläne, mindestens im Massstab 1:100, enthaltend Kellergrundriss mit Eintragung der Abwasseranlagen, Erdgeschossgrundriss mit Umgebungsgestaltung, Grundriss aller übrigen Geschosse, sämtlicher Fassaden sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Eintrag des bestehenden und projektierten Terrainverlaufes. Es können Pläne mit vollständigen Angaben über die wesentlichen Masse, Höhenkoten, Zweckbestimmung der Räume verlangt werden.

R 7 b) Übrige Bauten und Anlagen

1Für alle übrigen Bauten ist stets ein Situationsplan gemäss R6 Ziffer 2 einzureichen.

2Die Projektpläne richten sich nach der Art des Bauvorhabens.

R 8 c) Umbauten u.ä.

Bei Änderungen von Bauteilen sind in den Plänen die bestehenden Bauteile schwarz, die abzubrechenden gelb und die neuen rot zu kennzeichnen.

R 9 Zusätzliche Pläne und Unterlagen

Zusätzliche Pläne und Unterlagen sind beizubringen: a) bei Bauten an Kantonsstrassen und an öffentlichen Gewässern des Kantons: die notwendigen Pläne zuhanden der Baudirektion; b) bei Tank- und Ölfeuerungsanlagen: Situationsplan sowie Detailpläne der Anlage im Doppel; c) bei Zivilschutzbauten: Pläne und Unterlagen gemäss den Vorschriften; d) bei gewerblichen und industriellen Bauten: die notwendigen Pläne im Doppel zuhanden der kantonalen Instanzen. Falls erforderlich: e) Energienachweis 2-fach f) Brandschutznachweis 2-fach g) Lärmschutzgutachten 2-fach

R 10 Vereinfachte Pläne und Unterlagen

1Bei Fahrnis- und Kleinbauten sowie untergeordneten Änderungen bestehender Bauten und Anlagen kann die Baukommission vereinfachte Pläne und Unterlagen annehmen.

2Die Pläne und Unterlagen müssen das Vorhaben nachvollziehbar erkennen lassen, sowie Farb- und Materialwahl darlegen.

3Bei Aussenrenovationen von Gebäuden (Farbänderung, Neueindeckung, etc.) besteht eine Meldepflicht gemäss Art. 101 Absatz 2 PBG.

4Bei Aussenrenovationen an Schutzobjekten und an Gebäuden sowie an deren Umgebung ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren erforderlich.

R 11 Voreinfrage

1Durch schriftliche Einfrage kann von der Baukommission ein Vorbescheid über die Anwendung der Bauvorschriften für ein Bauvorhaben angefordert werden.

2Der Vorentscheid gibt keinen Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung. Er kann nicht weitergezogen werden.

R 12 Profile

1Die geplante Baute ist genügend zu profilieren. Terrainveränderungen und Ausfahrten sind, wenn nötig zu verpflocken.

2Profile und Verpflockungen dürfen erst nach rechtskräftiger Erledigung des Baugesuches entfernt werden.

R 13 Dauer der Baubewilligung

siehe Artikel 110 PBG ANHANG 5 SKIZZEN

ANHANG 6 NATURSCHUTZZONEN Inventar-Nr. Objekt Schutzziel Schutzmassnahmen Pflegemassnahmen Einstufung

NS.1216.01 Auengebiet Stäuberboden national NS.1216.02 Auengebiet Stössi national NS.1216.03 Auengebiet Hüfifirn national NS.1216.04 Auengebiet Brunnifirn national NS.1216.08 Trockenwiese Seechälen national NS.1216.09 Trockenwiese Fryetal national NS.1216.10 Trockenwiese Schützen national NS.1216.11 Trockenwiese Buechholz national NS.1216.12 Trockenwiesen Oberchäseren national NS.1216.13 Trockenwiesen Hanenspil / Rösti national NS.1216.14 Trockenwiese Trätter national NS.1216.15 Trockenwiese Halten national NS.1216.16 Trockenwiesen Wasserplatten national NS.1216.17 Trockenwiese Chilcherbergen national NS.1216.18 Auengebiet Sasschälen regional

28 NS.1216.20 Hoch- und Flachmoor Holenbalm regional NS.1216.21 Flachmoor / Gewässer Golzernsee regional NS.1216.23 Flachmoor Tritt / Schwerzi regional NS.1216.25 Flachmoor Felleli regional NS.1216.26 Flachmoor Gulmen regional NS.1216.27 Trockenwiesen Chleibergli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. Waldrandpflege. lokal NS.1216.28 Trockenwiese Schipfen Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiesen mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen. Unterhalt der Gehölzstrukturen. lokal NS.1216.29 Trockenwiesen Hofstetten regional NS.1216.30 Trockenwiese Grund Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheiden von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Pflege der Gehölzstrukturen. lokal NS.1216.31 Trockenwiesen Hanenspil regional NS.1216.32 Trockenwiesen Grüenegg regional NS.1216.33 Trockenwiesen Römersbalmen national

29 NS.1216.34 Trockenwiese Öfeli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. lokal NS.1216.35 Trockenwiesen Golzern regional NS.1216.37 Trockenwiesen Bitzi Ungeschmälerte Erhaltung der Trockenwiesen mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung der Trockenwiesen ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Trockenmauern und Feldgehölze und Bäumen. Waldrandpflege. lokal NS.1216.38 Auenlandschaft Grund Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässer- und Geschiebedynamik und der auentypischen Lebensräume mit den einheimischen Tier- und Pflanzenarten. Erhaltung der geomorphologischen Eigenarten. Erhalt der Trockenmauern. Keine Veränderung der Bodenoberfläche und Gewässerstruktur. Keine baulichen Eingriffe. Schonung des Landschaftbildes. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Unterhalt der Trockenmauern. lokal NS.1216.39 Flachmoore Blindensee Erhalt und Förderung des Zustandes als Flach-, Zwischen- und Hochmoore mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage der Moore. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Vermeiden von Trittschäden durch Auszäunen der trittempfindlichen Flächen. Abschluss von Naturschutzvertrag. Offenhalten der Moorflächen. Schonende, extensive Beweidung. Gelegentliche Streuenutzung. Rückschnitt der Gehölze. lokal

30 NS.1216.40 Flachmoore Alt Stäfel Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoore mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erhalt der Tümpel. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Vermeiden von Trittschäden durch Auszäunen der trittempfindlichen Flächen. Offenhalten der Moorflächen durch Streunutzung. lokal NS.1216.41 Flachmoor Vorder Etzliboden Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Vermeiden von Trittschäden. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage des Moores. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Abschluss von Naturschutzvertrag. Offenhalten der Moorflächen durch Streunutzung. Rückschnitt der Gehölze. lokal NS.1216.42 Flachmoor Müllersmatt Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Vermeiden von Trittschäden. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage des Moores. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Abschluss von Naturschutzvertrag. Offenhalten der Moorflächen durch Streunutzung. lokal

31 NS.1216.43 Flachmoor Fellmis Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Vermeiden von Trittschäden. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage des Moores. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Abschluss von Naturschutzvertrag. Offenhalten durch regelmässige Streuenutzung. Rückschnitt der Gehölze entlang Waldrand. lokal NS.1216.44 Trockenwiese Vorderes Buchholz Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiesen mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten. Erhalt der Trockenmauer. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet Buechholz-Ledi. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Trockenmauer. lokal NS.1216.45 Trockenwiese Bitzi, Buechholz Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet Buechholz-Ledi. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Erhalt der Feldgehölze. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Rückschnitt der Sträucher. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. lokal NS.1216.47 Trockenwiese Vogelholz Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiesen mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Biodizen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen entlang Waldrand. lokal NS.1216.48 Trockenwiese Egg Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. lokal

32 NS.1216.49 Trockenwiese Frentschenberg Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. Waldrandpflege. lokal NS.1216.50 Trockenwiese Flüeli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. lokal NS.1216.51 Trockenwiese Glausen Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölzstrukturen. Waldrandpflege. lokal NS.1216.52 Trockenwiese Vorder Ried Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. lokal NS.1216.53 Trockenwiese Riedmatt Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Verzicht auf Beweidung. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Selektive Gehölzpflege entlang Waldrand. lokal NS.1216.54 Trockenwiese Dörfli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Erhalt der Gehölzstrukturen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölzstrukturen. lokal

33 NS.1216.55 Trockenwiese Widderlauwi Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erhalt des Quellaufstosses. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Erhalt der Gehölzstrukturen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölzstrukturen. lokal NS.1216.56 Trockenwiese Silblen Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. Waldrandpflege. lokal NS.1216.58 Trockenwiese Bälmeten Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölzstrukturen. lokal NS.1216.59 Trockenwiese Windgällenälpli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. lokal NS.1216.60 Trockenwiese Schwändli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Waldrandpflege. lokal NS.1216.61 Trockenwiese Dägerlohn Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. lokal NS.1216.62 Trockenwiese Schipfen-Rusli Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. lokal

34 NS.1216.63 Trockenwiese Selderboden Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Waldrandpflege. lokal NS.1216.65 Flachmoor Graspelenweg regional NS.1216.66 Trockenwiese Wideregg national NS.1216.68 Geotop Windgälle (Maderanertal Antiklinale) national NS.1216.69 Auengebiet Ortliboden Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässer- und Geschiebedynamik und der auentypischen Lebensräume mit den Tierund Pflanzenarten. Erhalt der geomorphologischen Eigenarten. Keine baulichen Eingriffe, keine Veränderungen der Gewässerstrukturen, Schonung des Landschaftbildes, Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Keine lokal NS.1216.71 Flachmoore Riedbödmer Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erhalt der Tümpel. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage der Moore. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss von Naturschutzvertrag. Regelmässige Streuenutzung. Unterhalt der Tümpel. lokal NS.1216.77 Magerwiese Breitlaui Erhalt und Förderung des Zustandes als Magerwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln oder Bioziden. Ausscheidung von Pufferzonen. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Unterhalt der Gehölzstrukturen. lokal

35 NS.1216.79 Magerwiese Buchholz West Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet Buechholz-Ledi. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln oder Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. lokal NS.1216.80 Magerwiese Buchholz Ost Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem Landschaftsschutzgebiet Buechholz-Ledi. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln oder Bioziden. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenflächen durch regelmässige Mahd. Waldrandpflege. lokal NS.1216.82 Magerwiese Schwändi Erhalt und Förderung des Zustandes als Trockenwiese mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Verhinderung der Verbuschung. Abschluss eines Naturschutzvertrages. Offenhalten der Wiesenfläche durch regelmässige Mahd. Waldrandpflege. lokal NS.1216.83 Trockenwiesen nördlich von Golzern regional NS.1216.84 Flachmoor Fellmis Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erhalt von Stillgewässern als Lebensraum für Amphibien. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage der Moorflächen. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Angepasste Beweidung und Förderung der Streuenutzung. Bei starken Trittschäden auszäunen. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss von Naturschutzvertrag. Regelmässige Streuenutzung. Rückschnitt der Gehölze entlang Waldrand. Offenhaltung von Stillgewässern. lokal

36 NS.1216.85 Flachmoor Berziberg Erhalt und Förderung des Zustandes als Flachmoor mit den standorttypischen Tier- und Pflanzenarten und den Strukturen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine Drainage der Moorflächen. Extensive Bewirtschaftung ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Förderung der Streuenutzung. Ausscheidung von Pufferzone. Abschluss von Naturschutzvertrag. Regelmässige Streuenutzung. lokal NS.1216.88 Bruchrand Öfeli Erhaltung des charakteristischen Geotopbestandes und Gewährleistung der natürlichen Weiterentwicklung. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine lokal

37 ANHANG 7 LANDSCHAFTSSCHUTZZONEN Inventar-Nr. Objekt Schutzziel Schutzmassnahmen Pflegemassnahmen Einstufung

LS.1216.01 Landschaft Maderanertal - Fellital (BLN) national LS.1216.02 Landschaft Buechholz / Ledi regional LS.1216.04 Mosaik von Trockenwiesen Flüeli Erhalt der Trockenwiesen und der vorhandenen Gehölz- und Steinstrukturen. Förderung von artenreichen Gehölzstrukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Schonung des Landschaftsbildes. Extensive Bewirtschaftung der Trockenwiesen ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheiden von Pufferzonen. Bei Abgang von Gehölz- und Steinstrukturen ist eine gleichwertige Ersatzmassnahme an Ort zu leisten. Abschluss von Naturschutzverträgen. Offenhalten der extensiv genutzten Wiesen. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen entlang Waldrändern. lokal LS.1216.05 Landschaft Lägni regional LS.1216.07 Gebiet Vorder- und Hinterried regional LS.1216.09 Gebiet Grund Erhalt der Trockenwiesen und der vorhandenen Gehölz- und Steinstrukturen. Förderung von artenreichen Gehölzstrukturen. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Schonung des Landschaftsbildes. Extensive Bewirtschaftung der Trockenwiesen ohne Verwendung von Düngemitteln und Bioziden. Ausscheiden von Pufferzonen. Bei Abgang von Gehölz- und Steinstrukturen ist eine gleichwertige Ersatzmassnahme an Ort zu leisten. Abschluss von Naturschutzverträgen. Offenhalten der extensiv genutzten Wiesen. Unterhalt der Gehölz- und Steinstrukturen. Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen entlang Waldrändern. lokal

38 ANHANG 8 ORTSBILD ISOS Inventar-Nr. Objekt Schutzziel Einstufung

KG.1216.01 Dorfbild Amsteg Gemäss ISOS national KG.1216.02 Weiler Dörfli, Silenen Gemäss ISOS national KG.1216.03 Berghotel, Maderanertal Gemäss ISOS national KG.1216.18 Weiler Frentschenberg Gemäss kantonalem Schutzinventar regional KG.1216.19 Weiler Tägerlohn, Silenen Gemäss kantonalem Schutzinventar regional KG.1216.20 Weiler Vorder Ried Gemäss kantonalem Schutzinventar regional KG.1216.22 Häuser und Sturzblöcke Felmis Die bestehenden Bauten sind in ihrer Eigenart zu erhalten. Neue Bauten und Anlagen müssen sich in den Charakter des Gebietes eingliedern. Sie haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung und Materialwahl sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Gesamtbild einzufügen. Baugesuche sind der Abteilung Natur- und Heimatschutz zur Stellungnahme zur Beurteilung vorzulegen. lokal

39 ANHANG 9 HISTORISCHE VERKEHRSWEGE Inventar-Nr. Objekt Schutzziel Einstufung

KG.1216.04 Talweg und Gotthardsaumweg vor 1820 Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit Substanz. national KG.1216.06 Kunststrasse von 1820 bei Ellbogen und Efibach Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit Substanz. national KG.1216.07 Gotthardsaumweg im Bereich Ried Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit Substanz. national KG.1216.08 Kunststrasse Amsteg - Intschi auf Gemeindegebiet Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit Substanz. national KG.1216.09 Hist. Verkehrsweg Buechholz - Bitzi Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit viel Substanz. national KG.1216.10 Hist. Verkehrsweg Platten - Golzernsee Gemäss Art. 6 VIVS; historischer Verlauf mit viel Substanz. national KG.1216.24 Hist. Verkehrsweg Silenen - Bristen Gemäss IVS regional; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.25 Felsenstrasse bis St. Anton Gemäss IVS regional; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.26 Forstweg Hagglisbergwald Gemäss IVS regional; historischer Verlauf mit viel Substanz. regional KG.1216.27 Hist. Verkehrsweg Bristen - Müllersmatt Gemäss IVS regional; historischer Verlauf mit viel Substanz. regional KG.1216.28 Alter Weg Bristen Gemäss IVS regional; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.29 Alter Weg Maderanertal Gemäss IVS national; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.30 Strasse von 1911 Maderanertal Gemäss IVS national; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.31 Alter Weg Eien Gemäss IVS national; historischer Verlauf mit Substanz. regional KG.1216.32 Alter Weg Schipfen Gemäss IVS national; historischer Verlauf mit Substanz. regional

40 Archäologische Zonen Inventar-Nr. Objekt Parzelle Einstufung

KG.1216.12 Arch. Zone Flüeli 127 u.w. national KG.1216.13 Arch. Zone Dörfli 253 u.w. regional KG.1216.14 Arch. Zone ehem. Heiligkreuzkapelle 47 regional KG.1216.15 Arch. Zone Eisenschmelzofen in der Obermatt 1379 u.w. regional KG.1216.16 Arch. Zone Hinterer Rieder Wald 222 regional KG.1216.17 Arch. Zone Pfarrkirche St. Albin und Beinhaus 403 u.w. regional KG.1216.33 Arch. Zone Balmhütte, Holenbalm 1797 lokal KG.1216.34 Arch. Zone Untere Stremlücke 1796 regional

41 ANHANG 10 NATUR- UND KULTUROBJEKTE Naturobjekte Inventar-Nr. Objekt Schutzziel Schutzmassnahmen Pflegemassnahmen Einstufung

NO.1216.01 Bergsee Seewli regional NO.1216.02 Seltener Fliessgewässertyp (Seebach) Seewen regional NO.1216.03 Chärstelenbach regional NO.1216.04 Verschiedene Wasserfälle (Spritzbach, Milchbach und weitere) regional NO.1216.05 Brunnibach regional NO.1216.06 Wilder Bach Etzlibach regional NO.1216.07 Bergsee Bristensee regional NO.1216.09 Fliessgewässer und Quelle Schützenbrunnen regional NO.1216.10 Doppelstämmige Edelkastanie im Hinterried Erhalt des Baumes. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung an Ort zu leisten. Baumpflege lokal

42 NO.1216.12 Bergahorn in der Bitzi Erhalt des Baumes. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung an Ort zu leisten. Baumpflege lokal NO.1216.14 Gelbkiefer- und Saugnadelkieferbestand im Mühlemätteli im Siedlungsgebiet von Amsteg Erhalt der Gehölze. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung an Ort zu leisten. Baumpflege lokal NO.1216.18 Fliessgewässer Öfibach Erhalt der Naturnähe und der Gewässer- und Geschiebedynamik. Erhalt der strukturierten Uferböschungen. Keine Veränderung des Gewässerverlaufs und der natürlichen Gewässer- und Geschiebedynamik; Ausscheidung des Gewässerraums. Unterhalt der Uferböschungen. lokal NO.1216.19 Wellingtonia bei der Kirche Amsteg Erhalt des Baumes. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung an Ort zu leisten. Baumpflege lokal NO.1216.21 Felsblock mit Feuerlilien im Wilerberg Erhalt des Felsen mit dem Pflanzenbestand. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem Naturschutzgebiet Wasserplatten - Chieligerberge. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine lokal NO.1216.22 Gletscherbach Stäfelbach Erhalt der Naturnähe und der Gewässer- und Geschiebedynamik. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung des Gewässerverlaufs und der natürlichen Gewässer- und Geschiebedynamik. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.24 Bergsee Schwarz Berg Erhalt des Bergsees mit seinen Umgebungszonen und den Amphibienbeständen. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Ausscheidung von Pufferzone. Keine lokal NO.1216.25 Grosse Doline Schwarz Berg Ungeschmälerte Erhaltung. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine lokal

43 NO.1216.28 Butzliseeli Erhalt des Gewässers mit seinen Umgebungszonen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.29 Murensee Erhalt des Gewässers mit seinen Umgebungszonen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.31 Wasserfälle Chlüserbach Erhalt der Wasserfälle. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.32 Spillauisee Erhalt des Gewässers mit seinen Umgebungszonen. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.33 Wasserfall Stäuber Erhalt des Wasserfalls. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.34 Wasserfall Lämmerbach Erhalt des Wasserfalls. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.35 Felsblock Hünistein Erhalt des Felsblocks mit seinem Bewuchs. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine lokal NO.1216.37 Bärenfall Erhalt des Wasserfalls. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal NO.1216.38 Riesenfindling Cholplatz Erhalt des Findlings mit seinem Bewuchs. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Keine Veränderung der Bodenoberfläche. Keine lokal NO.1216.39 Staldenfall Erhalt des Wasserfalls. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal

44 NO.1216.40 Stäfelibachfall Erhalt des Wasserfalls. Erlass eines Schutzreglementes zusammen mit dem BLN-Objekt Maderanertal/Fellital. Erhalt der offenen Wasserfläche. Verzicht auf Wassernutzung. Keine lokal Kulturobjekte Inventar-Nr. Objekt Parzelle Einstufung

KA.1216.05 Grosses Kruzifix am Haus Unter der Flue, Hinter Bristen 1131 lokal KE.1216.01 Haus zur Sust, Dörfli 261 national KE.1216.02 Eisenschmelzofen in der Obermatt, Bristen 1380 national KE.1216.03 Kraftwerk SBB, Amsteg 27, 859 national KE.1216.04 Meierturm, Dörfli 256 national KE.1216.05 Ruine Zwing Uri, Amsteg 127 national KE.1216.06 Steinhaus, Silenen 534 national KE.1216.07 Wohnhaus Burghofstatt, Dörfli 300 national KE.1216.08 Pfarrkirche St. Albin, Silenen 410 regional KE.1216.09 Pfarrkirche Maria zum Guten Rat, Bristen 1045 regional KE.1216.10 Ellbogenkapelle St. Ursula auf den Stetten 609 regional KE.1216.11 Kapelle 14 Nothelfer, Dörfli 257 regional KE.1216.12 Pfarrhaus, Amsteg 70 regional KE.1216.13 Altes Pfarrhaus, Silenen 408 regional KE.1216.14 Altes Pfarrhelferhaus, Silenen 416 regional KE.1216.15 Beinhaus bei der Pfarrkirche St. Albin 410 regional KE.1216.16 Ehem. Wirtshaus zum Sternen, Dörfli 265 regional KE.1216.17 Hotel Stern und Post mit Wirtshaus Amsteg 112 regional

45 KE.1216.18 Landjägerhaus, Buchholz 763 regional KE.1216.19 Umladeremise zur Sust, Silenen 262 regional KE.1216.20 Wohnhaus zur Aschart, Silenen 443 regional KE.1216.22 SAC-Hotel, Hauptgebäude und Dependance, Maderanertal 1444 regional KE.1216.23 Pfarrkirche Heilig-Kreuz, Amsteg 104 lokal KE.1216.24 Kapelle Bruderklausen, Golzern 1526 lokal KE.1216.25 Kapelle Heilig Kreuz, Berghotel Maderanertal 1443 lokal KE.1216.26 Kapelle St. Andreas, Bruederhusen 932 lokal KE.1216.27 Kapelle St. Anton im Schilt, Vorder Bristen 955 lokal KE.1216.28 Kapelle St. Antonius Eremit, Tägerlohn 468 lokal KE.1216.29 Kapelle St. Eligius, Vorder Ried 178 lokal KE.1216.30 Kapelle St. Josef, Frentschenberg 979 lokal KE.1216.31 Wegkapelle Rösti 205 lokal KE.1216.32 Ehem. Kapelle Heilig Kreuz, Amsteg 47 lokal KE.1216.33 Altes Schulhaus Kirchmatt 410 lokal KE.1216.36 Haus Alter Konsum, Amsteg 75 lokal KE.1216.37 Haus Bitzi, Hinter Ried 164 lokal KE.1216.38 Haus Efibach 631 lokal KE.1216.39 Haus Flüelisboden, Frentschenberg 973 lokal KE.1216.40 Haus Gnos, Frentschenberg 982 lokal KE.1216.41 Haus Höchi, Hinter Ried 167 lokal KE.1216.42 Haus Hof, Silenen 395 lokal KE.1216.44 Haus Jauch, Vorder Ried 186 lokal KE.1216.45 Haus Jauchen-Hofstatt, Buchholz 579 lokal

46 KE.1216.46 Haus Kapellmatt, Vorder Bristen 951 lokal KE.1216.47 Haus Kieliger, Gwand 743 lokal KE.1216.48 Haus Nägelismatt, Hinter Bristen 1820 lokal KE.1216.49 Haus Nr. 13, Vorder Ried 185 lokal KE.1216.50 Haus Nr. 19, Vorder Ried 180 lokal KE.1216.51 Haus Nr. 22, Buchholz 600 lokal KE.1216.52 Haus Obere Gand, Hinterried 169 lokal KE.1216.53 Haus Riedmatt, Hinter Ried 147, 148 lokal KE.1216.54 Haus Rusli (ehem. Posthaus) 353 lokal KE.1216.55 Haus Spielmatt, Silenen 404 lokal KE.1216.56 Haus Sticki, Vorderbristen 1029 lokal KE.1216.57 Haus Untere Gand, Hinter Ried 168 lokal KE.1216.58 Rest. Hirschen 76 lokal KE.1216.60 Speicher im Bränd, Hinter Ried 170 lokal KE.1216.61 Speicher, Unteres Buchholz 586 lokal KE.1216.63 Stallscheune, Seewen (Golzern) 1531 lokal KE.1216.64 Stallscheune, Waldiberg 997 lokal KE.1216.66 Stationsgebäude Amsteg-Silenen SBB 304 lokal KE.1216.67 Wagenhalle im Grund, Amsteg 113 lokal KE.1216.69 Lawinenschutzlöcher bei der Bristlau 205, 206 lokal KE.1216.72 Plattibrücke bei Amsteg 1 regional KE.1216.77 Wegkreuz Benzengut, Silenen 280 lokal KE.1216.81 Haus im Bränd 170 lokal KE.1216.82 Kaltkeller Chrützsteinrüti 1255 regional

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.