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Art. 45 · Unterniveaubauten

BZO Silenen · S. 15

Das zulässige Durchschnittsmass für das Hinausragen der Unterniveaubauten (b: Anhang 2.5 RPBG) beträgt höchstens 1.00 m und der Höhenunterschied, gemessen in der Fassadenflucht, zwischen massgebendem Terrain und der darüber hinausragenden Unterniveaubauten-Decke (UNB-Decke [f: Anhang 2.5 RPBG]) beträgt max. 3.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.