← BZO Silenen · Inhaltsverzeichnis
Art. 40 · Gebäudelänge, Gesamthöhe, Fassadenhöhe und Geschosszahl
BZO Silenen · S. 14
1Die zulässige Gebäudelänge, Gesamthöhe, Fassadenhöhe sowie die Anzahl Vollgeschosse werden im Anhang zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang ist Bestandteil der BZO.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.