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Art. 4 · Baubehörde a) Zusammensetzung und Wahl

BZO Silenen · S. 5

1Die Gemeindeversammlung wählt die Baubehörde der Gemeinde.

2Die Baubehörde ist die Baukommission. Die Baukommission besteht aus 5-7 Mitgliedern, die auf zwei Jahre gewählt sind. Die einzelnen Dorfschaften (Silenen, Amsteg, Bristen) sollen in der Baukommission vertreten sein. Die Bauabteilung übernimmt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baubehörde selbst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.