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Art. 36 · Grenz- und Gebäudeabstand

BZO Silenen · S. 14

Der Grenz- und der Gebäudeabstand richtet sich nach dem Reglement zum PBG und nach den Tabellen in den Anhängen 1 und 2, die Bestandteile der BZO sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.