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Art. 34 · Quartierplan- und Quartiergestaltungsplan
BZO Silenen · S. 13
1Voraussetzung für den Erlass eines Quartier- oder Quartiergestaltungsplans ist eine zusammenhängende Grundstücksfläche von mindestens 3'000 m2.
2In den Kernzonen und in der Wohnzone W2 beträgt die erforderliche minimale Grundstücksfläche für den Erlass eines Quartier- oder Quartiergestaltungsplans 1'500 m2.
5. KAPITEL ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.