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Art. 13 · Wohnzonen; 2-geschossig (W2), 3-geschossig (W3) und 4-geschossig (W4)

BZO Silenen · S. 7

1Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.

2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.

3Die Zahlen W2 bis W4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.

4Die Bauten sind mit Giebeldächern, in der Regel mit Giebelrichtung längs zur Falllinie des Hanges, auszubilden und haben sich an die bestehende Siedlungsstruktur in den einzelnen Gebieten anzupassen und in das Landschaftsbild einzufügen. Für eingeschossige Anbauten können Flachdächer bewilligt werden, sofern sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.

5Im Gebiet Schmalegg hat eine Überbauung auf das "Schutzobjekt Steinhaus" bezüglich Grösse, kubischer Gliederung und Fassadengestaltung Rücksicht zu nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.