← BZO Silenen · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · Kernzone 4 Bristen (K4)

BZO Silenen · S. 7

1Die Kernzone 4 Bristen (K4) ist für Wohn- und Gewerbebetriebe bis zu 2 anrechenbaren Geschossen bestimmt.

2Gewerbebauten sind zulässig, wenn von ihnen keine nachteilige Einwirkung auf die Nachbarschaft zu erwarten ist. Die bauliche Gestaltung darf den Charakter des Ortsbildes nicht beeinträchtigen.

3Die Bauten sind grundsätzlich mit Giebeldächern auszubilden und haben sich in besonderem Masse an die bestehende Siedlungsstruktur anzupassen und in das Landschaftsbild einzufügen.

4Den besonderen Besonnungsverhältnissen ist bei der Gestaltung der Bauten Beachtung zu schenken und bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes der Grenzabstand nötigenfalls zu erhöhen.

5Zusätzlich gelten die Nutzungsvorschriften gemäss Artikel 29a.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.