← BZO Silenen · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Kernzone 3 Amsteg (K3)

BZO Silenen · S. 7

1Die Kernzone 3 Amsteg (K3) ist für Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebauten bestimmt. Dabei soll ihre Funktion als ein geschäftliches und kulturelles Zentrum der Gemeinde gefördert werden.

2Neu- und Umbauten, An- und Aufbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Dorfbild einzufügen.

3Grundsätzlich sind Bauten mit bis zu 3 anrechenbaren Geschossen zulässig. Höhere Bauten sind im Rahmen eines Quartiergestaltungsplanes gestattet, wenn dadurch der Dorfkern in ästhetischer und baulicher Hinsicht bereichert wird und der Lichteinfall in Wohnbauten nicht wesentlich kleiner ist als bei der grundsätzlich zulässigen Geschosszahl.

4Unter Berücksichtigung der kantonalen Vorschriften kann bis an die Grenzen gebaut werden. Das Zusammenbauen ist gestattet. Der Abstand gegenüber öffentlichen Strassen und Plätzen richtet sich nach der Baulinie. Wo keine Baulinie besteht, beträgt der Grenzabstand 4.00 m.

5Geschäftshäuser und Gewerbebetriebe dürfen das ruhige und gesunde Wohnen in ihrer Umgebung nur mässig stören.

6Zusätzlich gelten die Nutzungsvorschriften gemäss Artikel 29a.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.