Art. 10 · Kernzone 2 Silenen (K2)
BZO Silenen · S. 6
1Die Kernzone 2 Silenen (K2) ist für Wohn-, Geschäfts- und die dazugehörenden, mässig störenden Gewerbebauten bestimmt. Dabei soll ihre Funktion als ein geschäftliches und kulturelles Zentrum der Gemeinde gefördert werden.
2Neu- und Umbauten, An- und Aufbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Dorfbild einzufügen
3Grundsätzlich gelten die vorgeschriebenen Gebäudehöhen, Grenz- und Gebäudeabstände. Vorbehältlich der kant. Vorschriften und im Rahmen eines Quartiergestaltungsplanes ist aber ein Höher-, Näher- und Zusammenbauen gestattet, wenn dadurch der Dorfkern in ästhetischer und baulicher Hinsicht bereichert wird und der Lichteinfall in Wohnbauten nicht wesentlich kleiner ist als bei den vorgeschriebenen Grundmassen.
4Zusätzlich gelten die Nutzungsvorschriften gemäss Artikel 29a.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.