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Art. 42 · Grundsatz

BZO Seedorf · S. 17

1Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, ist die Umgebung so zu gestalten, dass das Ortsund Landschaftsbild nicht beeinträchtigt ist.

2Grünflächen in angemessener Grösse sind vorzusehen, möglichst mit Hochstämmen und einheimischen, standortgerechten Pflanzen.

3Bestehende Bäume und Baumgruppen sind möglichst zu erhalten. Ist das nicht zumutbar, kann die Baukommission Ersatzpflanzungen verlangen.

4Die Baukommission kann mit der Baubewilligung entsprechende Auflagen verbinden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.