← BZO Seedorf UR · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · Wohnungszugehörige Abstellräume

BZO Seedorf · S. 15

Es sind wohnungszugehörige Nebenräume, wie Estrich-, Keller- und Abstellräume, im Ausmass von mindestens 10 m2 pro Wohnung zu erstellen. 15

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.