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Art. 89 · b) Besondere Bestimmungen

BZO Schattdorf · S. 42

1An- und Nebenbauten werden zur Berechnung der Gebäudelänge nicht berücksichtigt. 42

40.11 2Durch die Länge eines Gebäudes darf das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.