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Art. 86 · Grenz- und Gebäudeabstand
BZO Schattdorf · S. 30
Der Grenz- und der Gebäudeabstand richten sich nach dem Reglement zum PBG und nach nach den besonderen Bestimmungen der BZO, namentlich nach der Tabelle im Anhang 1, der Bestandteil der BZO ist.
4. Abschnitt: Ausmass von Gebäuden 1. Unterabschnitt: Begriffe14
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.