← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 80 · c) Abweichungen aus öffentlichen Interessen

BZO Schattdorf · S. 28

1Wenn überwiegende öffentliche Interessen es gebieten, kann die Baukommission darauf verzichten oder es untersagen, Abstellplätze zu erstellen. 2Anstelle der erlassenen oder untersagten Pflichtabstellplätze tritt die Ersatzabgabe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.