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Art. 74 · Entsorgungseinrichtungen

BZO Schattdorf · S. 26

Bei Neu- und Umbauten ist genügend Abstellfläche für Kehrrichtgebinde und Container auf privaten Grund vorzusehen, entsprechend zu gestalten und zu unterhalten. Der Standort und die Anzahl der Abstellplätze ist mit dem ZAKU abzusprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.