← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 51 · g) Befristung
BZO Schattdorf · S. 18
: 1Der Quartier- oder Quartiergestaltungsplan erlischt, wenn mit den Bauarbeiten nicht innert sechs Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Plans begonnen wird. 2Der Gemeinderat kann die Geltungsdauer des Planes um zwei Jahre verlängern, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.