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Art. 5 · Baukommission
BZO Schattdorf · S. 2
a)Zusammensetzung und Wahl 1Die Baukommission besteht aus dem Präsidium und aus vier oder sechs Mitgliedern. 2Die Gemeindeversammlung wählt die Baukommission. Sie wird alle zwei Jahre gesamthaft gewählt. 3Die Gemeindeverwaltung führt das Sekretariat. 4Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.