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Art. 42 · Dauer

BZO Schattdorf · S. 15

1Baulinien zugunsten geplanter Bauten und Anlagen fallen dahin, wenn das geplante Werk nicht innert fünf Jahren begonnen wird, seitdem die Baulinienverfügung rechtskräftig ist. 2Dahingefallene Baulinien können im ordentlichen Verfahren erneuert werden. 3. Abschnitt: Quartierpläne, Quartiergestaltungspläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.