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Art. 33b · überlagernde Zone Waldbeanspruchung
BZO Schattdorf · S. 12
1Flächen, die innerhalb dieser Zone des Waldzweckes entfremdet werden, sei dies für Bauten und Anlagen oder andere Nutzungen, sind durch die Gesuchsteller in der überlagernden Zone Waldaufforstung durch zeit- und flächengleiche Aufforstung zu kompensieren. 2Das Aufforstungsprojekt ist zwingender Bestandteil des Baugesuches.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.