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Art. 33a · überlagernde Zone Waldaufforstung
BZO Schattdorf · S. 12
1Die Zone dient der Kompensation von durch Bauten und Anlagen beanspruchten Waldflächen, innerhalb der überlagernden Zone Waldbeanspruchung, durch mindestens flächengleiche Aufforstung. 2Der Umgang mit bestehenden, rechtmässig errichteten Bauten richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesrechts.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.