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Art. 23 · Arten

BZO Schattdorf · S. 8

Als Nichtbauzonen gelten die Landwirtschaftszonen und die Reservezonen. Artikel 23 Arten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.