← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 140 · Zutrittsrecht
BZO Schattdorf · S. 58
Die Kontrollorgane der Baukommission haben jederzeit das Recht, die Baustelle und die Baute oder Anlage zu betreten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.