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Art. 133 · Anmerkung im Grundbuch
BZO Schattdorf · S. 56
Ausnahmebewilligungen sowie Bedingungen und Auflagen können im Grundbuch angemerkt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.