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Art. 117 · Auflagen und Bedingungen
BZO Schattdorf · S. 50
Mit der Ausnahmebewilligung können Bedingungen und Auflagen, insbesondere Mehrwert- und Abbruchrevers, verbunden werden. 8. Kapitel: BAUBEWILLIGUNG 1. Abschnitt: Baubewilligungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.