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Art. 115 · Ausnahmen innerhalb der Bauzone

BZO Schattdorf · S. 49

Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften und Plänen des Kantons oder der Gemeinden können bewilligt werden, wenn: a) wichtige Gründe das rechtfertigen; und b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.