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Art. 105 · Begriff, Mass

BZO Schattdorf · S. 46

Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl der anrechenbaren Bruttogeschossfläche und der anrechenbaren Landfläche nach der Formel: anrechenbare Bruttogeschossfläche (a BGF) AZ = ____________________________________ anrechenbare Landfläche (a LF) anrechenbare Landfläche (a LF) = (a BGF) : (AZ) anrechenbare Bruttogeschossfläche (a BGF)= (AZ) x (a LF) 46

40.11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.