Art. 39 · Voraussetzungen
BZO Wetzikon · S. 23 · Original-PDF
1. Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Überbauung nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen
b)Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss §§ 71 und 73 PBG
c)Massgebende Grundfläche min. 4'000 m2
d)Festhalten des Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes in einem Gestaltungsplan gemäss §§ 83 ff PBG 2. Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bauordnung einschliesslich der vorstehend festgelegten Erleichterungen nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung der Exekutive und der Genehmigung der zuständigen kantonalen Instanzen. 3. Innerhalb des Geltungsbereiches der Sonderbauvorschriften bzw. des Gestaltungsplanes gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
23 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 4. Ergänzende Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.