Art. 31 · Spezifische Anforderungen für die Erholungszone EE
BZO Wetzikon · S. 20 · Original-PDF
Spezifische Anforderungen für die Erholungszone EE In der Erholungszone EE (Gebiet Meierwiesen) sind folgende spezifische Anforderungen zu erfüllen:
a)Sicherung der notwendigen Ersatzmassnahmen für die betroffenen Fruchtfolgeflächen,
b)Anordnung eines Pufferbereiches als Übergang zur Landschaft (naturnahe Bepflanzung, keine Gebäude im Nahbereich der Landwirtschaftszone), c) Trasséesicherung für die geplante Fernwärmehauptleitung KEZO – Wetzikon gemäss kantonalem Richtplan.
20 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 3. Besondere Institute 3.1 Arealüberbauungen
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