Art. 17 · Nutzweise
BZO Wetzikon · S. 14 · Original-PDF
1. In den Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig. 2. In Erdgeschossteilen, die bis auf eine Tiefe von 8.0 m an die Bahnhof- oder Zürcher-/ Rapperswilerstrasse angrenzen und in anrechenbaren Untergeschossen sind nur gewerbliche Nutzungen zulässig.
14 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 3. Für verkehrsintensive Einrichtungen ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, das den Nachweis über die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastung für das Strassennetz, die angrenzenden Quartiere und die Umwelt sowie die ausreichende Erschliessung mit dem ÖV erbringt.
| Zone Bestimmungen | ZA | ZB |
|---|---|---|
| Baumassenziffer max. (m3/m2) | - | 3.5 |
| Gebäudehöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attikageschoss | 17.5 21.5 | 13.5 17.5 |
| Gesamthöhe max. (m) - Bei Schrägdächern oder Flachdächern mit Attikageschoss - Bei Flachdächern ohne Attikageschoss | 24.5 21.5 | 20.5 17.5 |
| Allseitiger Grundabstand min. (m) | 5.0 | 5.0 |
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