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Art. 10 · Bauweise
BZO Wetzikon · S. 11 · Original-PDF
1. Die geschlossene Überbauung ist zulässig. 2. Bei geschlossener Überbauung darf, ausser in den Zonen W1.3 A und W1.3 B, die Gesamtlänge der Gebäudegruppe die zonengemäss maximal zulässige Gebäudelänge gemäss Art. 8 BZO um höchstens 10.0 m überschreiten.
11 Suter • von Känel • Wild • AG Wetzikon, Teilrevision der Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2.2 Gewerbe- und Industriezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.