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Art. 66 · d) Ersatzabgabe

BZO Flüelen · S. 18

1Sind die erforderlichen Abstellplätze auf privatem Grund nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe zu bezahlen.

2Die Ersatzabgabe beträgt 450 Franken pro fehlenden Quadratmeter. Dieser Betrag ist laufend dem Zürcher Baukostenindex anzupassen (Preisbasis 1. Januar 2013) und für den Bau und Betrieb öffentlicher Parkplätze zu verwenden.

3Die Baukommission hat dafür zu sorgen, dass die Ersatzabgaben vor Baubeginn sichergestellt und spätestens mit der Inangriffnahme der Bauarbeiten bezahlt werden. In Ausnahmefällen kann die Zahlungsfrist angemessen erstreckt werden.

6. Kapitel: AUSNAHMEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.