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Art. 50 · b) Gesamthöhe in der Wohnzone W2B
BZO Flüelen · S. 14
1In der Zone W2B richten sich die zulässige Gesamthöhe und die zulässige Fassadenhöhe nach der Dachform und der Firstrichtung. Dabei sind maximal folgende Werte zulässig:
Gesamthöhe Talseitige Fassadenhöhe Flachdach 11.0 m 10.0 m Satteldach mit First parallel zum Hang 11.5 m 10.0 m Satteldach mit First quer zum Hang 13.5 m 13.5 m
2Bei Abgrabungen werden die Werte nach Absatz 1 um das Mass der Abgrabung reduziert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.