← BZO Flüelen · Inhaltsverzeichnis
Art. 49 · Geschosszahl, Grenzabstand, Gebäudelänge und maximale Gesamthöhe
BZO Flüelen · S. 14
a)Grundsatz
Die zulässige Zahl der Vollgeschosse, der Grenzabstand, die maximale Gebäudelänge und die maximale Gesamthöhe werden im Anhang 1 zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang 1 ist Bestandteil der BZO.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.