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Art. 49 · Geschosszahl, Grenzabstand, Gebäudelänge und maximale Gesamthöhe

BZO Flüelen · S. 14

a)Grundsatz

Die zulässige Zahl der Vollgeschosse, der Grenzabstand, die maximale Gebäudelänge und die maximale Gesamthöhe werden im Anhang 1 zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang 1 ist Bestandteil der BZO.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.