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Art. 35 · Ergänzende Bestimmungen zu Sondernutzungsplänen
BZO Flüelen · S. 12
1Rechtskräftige Sondernutzungspläne sind im Grundbuch anzumerken.
2Die Grundeigentümer, deren Gebiet in einen Quartierplan oder Quartiergestaltungsplan einbezogen ist, tragen die Kosten der Planung.
5. Kapitel: ÖFFENTLICHRECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften Artikel 35 Ergänzende Bestimmungen zu Sondernutzungsplänen
5. Kapitel: ÖFFENTLICHRECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.